Prüfpflicht für Leitern und Tritte
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie in der TRBS 2121-2 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Gefährden Sie nicht Ihre Mitarbeiter und Ihren Versicherungsschutz!
Im §4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) heißt es: „Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ In §14 der BetrSichV wird genauer auf die Prüfung der Arbeitsmittel eingegangen.
Laut den Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte und befähigte Person Leitern, Tritte regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüft. (DGUV Information 208-016 / BGI 694)
Prüfung durch befähigte Person
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen
Kosten
Die Kostenstruktur für durchgeführte Inspektionen setzt sich bei uns wie folgt zusammen:
*alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Deutschland.
Möchten Sie Ihre Leitern, Tritte oder Steighilfen prüfen lassen - dann schreiben Sie uns: